Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.02.1986 - 22 W 56/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3359
OLG Köln, 18.02.1986 - 22 W 56/85 (https://dejure.org/1986,3359)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.02.1986 - 22 W 56/85 (https://dejure.org/1986,3359)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Februar 1986 - 22 W 56/85 (https://dejure.org/1986,3359)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,3359) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 99
  • BB 1986, 1332
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Frankfurt, 22.04.2013 - 21 W 90/12

    Einsichtsrecht des GmbH-Gesellschafters in Handelsbücher und Geschäftsunterlagen

    Vielmehr entspricht es ständiger Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, dass das Informationsrecht des Gesellschafters jedenfalls in der Form des Einsichtsrechts auch global und ohne Bezug auf bestimmte Sachverhalte geltend gemacht werden kann (OLG Frankfurt am Main WM 1995, 1719, 1720 mwN.; KG GmbHR 1988, 221, 223; OLG Köln WM 1986, 761, 762; Lutter/Hommelhoff, § 51a Rn. 22; a.A. Zöllner, in: Baumbach/Hueck, § 51a Rn. 27).
  • KG, 23.12.1987 - 2 W 6008/87
    Deshalb wäre es mit dem Sinn und Zweck des Einsichtsrechtes nicht zu vereinbaren, wenn der Gesellschafter den Gegenstand dieses Rechts genauer bestimmen müßte (ebenso OLG Köln, WM 1986, 761, 702 = GmbHR 86, 386).

    Der Beschluß des Beirats der ... KG, dem Antragsteller nur nach Zustimmung der Antragsgegnerin Auskunft zu erteilen, steht dem Einsichtsrecht schon deshalb nicht entgegen, weil die Informationspflicht der Antragsgegnerin im vorliegenden Verfahren allein aufgrund der gesetzlichen Vorschriften festzustellen ist (vgl. auch zur Unwirksamkeit von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung, daß die Gesellschaft nur mit ihrer Zustimmung Informationen geben darf, OLG Köln WM 1986, 761, 762 f.).

    Das Begehren des Antragstellers widerspricht weder Sinn und Zweck des Informationsrechts nach § 51a GmbHG noch Treu und Glauben (§ 242 BGB); es verletzt auch nicht den Grundsatz der Erforderlichkeit und der Verhältnismäßigkeit bei der Ausübung des Rechts (vgl. hierzu auch OLG Köln, WM 1986, 761, 762; Zöllner in Baumbach/Hueck, Rdn. 22; Fischer/Lutter/Hommelhoff, Rdn. 3; Schilling in Hachenburg, Rdn. 7, jeweils zu § 51a GmbHG).

    Das Informationsrecht muß grundsätzlich nur dort zurückstehen, wo begründete Zweifel an einer zuverlässigen Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht bestehen (OLG Köln, WM 1986, 761, 763; Roth, § 51a Anm. 3.1.2.).

  • OLG Frankfurt, 07.08.2007 - 20 W 104/07

    GmbH: Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Auskunftsanspruch eines Gesellschafters

    Es entspricht einhelliger Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, der sich der Senat bereits früher mehrfach angeschlossen hat, dass § 51 a Abs. 1 GmbHG jedem Gesellschafter ein umfassendes Informationsrecht hinsichtlich aller Angelegenheiten der Gesellschaft zubilligt, das nicht von dem Nachweis eines besonderen Informationsbedürfnisses abhängig gemacht werden kann und seine Schranken nur aus dem Verbot des rechtsmissbräuchlichen Verhaltens, des Verstoßes gegen Treu und Glauben sowie durch Sinn und Zweck des Informationsrechtes und das gesetzliche Auskunftsverweigerungsrecht des § 51 b Abs. 2 GmbHG erfährt (vgl. KG ZIP 1988, 714; OLG Stuttgart GmbHR 1983, 242; OLG Köln NJW-RR 1987, 99; OLG Düsseldorf NJW-RR 1991, 620; OLG Frankfurt am Main FGPrax 1995, 245 und 1996, 33; Hachenburg/Hüffer GmbHG, 8. Aufl., § 51a Rn. 35; Balser/Bokelmann/ Piorreck, Die GmbH, 13. Aufl., Rn. 267 jeweils m. w. N).
  • BayObLG, 27.10.1988 - BReg. 3 Z 100/88

    Beschränkung des Informationsrechts der Gesellschafter einer GmbH

    Diese Regelungen dürfen aber nicht Anordnungen enthalten, die den materiellen Gehalt des Auskunfts- und Einsichtsrechts einschränken (vgl. OLG Köln, WM 1986, 761 ..).
  • OLG Frankfurt, 21.08.1995 - 20 W 124/95

    Ausscheidung eines Gesellschafters aus einer GmbH; Geltendmachung von

    Wer Gesellschafter einer GmbH ist, kann entgegen der Meinung des Landgerichts sein Informationsrecht in der Form des Einsichtsrechts in der Regel global und ohne Bezug auf bestimmte Sachverhalte geltend machen (Senat in 20 W 364/92 vom 10.8.1995; OLG Köln WM 1986, 761 = NJW-RR 1987, 99 = GmbHR 1986, 385 = EWiR 1986, 591 (Timm); KG …
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht